ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Stand: Mai 2026 

Wilke Events 

Veranstaltungstechnik · Eventausstattung · Vermietung · Eventservice 

1. Geltungsbereich 

Für sämtliche Verträge mit Wilke Events gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, sofern Wilke Events ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 

Abweichende, ergänzende oder individuelle Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Wilke Events. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte zwischen Wilke Events und dem Kunden, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden. 

Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 

2. Vertragsschluss 

Alle Angebote von Wilke Events sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 

Ein Miet-, Liefer- oder Dienstleistungsvertrag kommt grundsätzlich erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Wilke Events zustande. 

Wilke Events ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 

Mündliche Vereinbarungen und Zusagen von Mitarbeitern werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. 

3. Mietpreise 

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten bzw. in der jeweils gültigen Preisliste von Wilke Events ausgewiesenen Preise. 

Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Die Mietpreise beziehen sich auf die jeweils vereinbarte Mieteinheit und den jeweiligen Mietgegenstand. 

Zusätzliche Leistungen, insbesondere Transport, Anlieferung, Abholung, Auf- und Abbau, Betreuung, Reinigung oder sonstige Dienstleistungen, werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

Preisänderungen für zukünftige Aufträge bleiben vorbehalten. 

4. Mietdauer 

Die Mietdauer richtet sich nach der im Auftrag vereinbarten Mietzeit. 

Wird ein Mietgegenstand nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht rechtzeitig zurückgegeben, kann Wilke Events für jede weitere angefangene Mieteinheit die vereinbarte Mietvergütung berechnen. 

Eine vorzeitige Rückgabe oder Nichtnutzung der Mietgegenstände begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung der vereinbarten Miete. 

5. Bestellung und Auftragserteilung 

Bestellungen sollten grundsätzlich möglichst frühzeitig erfolgen. 

Bei umfangreichen Veranstaltungen, größeren Bestellungen, Sonderanfertigungen, Zeltvermietungen oder benötigtem Servicepersonal ist eine frühzeitige Auftragserteilung erforderlich. 

Der Kunde ist verpflichtet, Wilke Events alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig mitzuteilen. 

Der Kunde bestätigt mit seiner Auftragserteilung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und mit ihrer Geltung einverstanden zu sein. 

6. Transport, Anlieferung und Abholung 

Für Anlieferungen und Abholungen können zusätzliche Transport- bzw. Kilometerkosten berechnet werden. Die Höhe richtet sich nach Entfernung, Auftragsumfang und individueller Vereinbarung. 

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Anlieferung bis hinter die erste ebenerdige, frei zugängliche Tür. 

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der vereinbarte Anlieferungs- und Abholort zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich ist. 

Bei Anlieferung und Abholung muss der Kunde oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend sein. 

Die Übergabe kann durch einen Lieferschein oder ein Übergabeprotokoll dokumentiert werden. 

Mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Mietgegenstände geht die Verantwortung für diese auf den Kunden über. Dies gilt auch für die Zeiten des Auf- und Abbaus, sofern diese nicht ausdrücklich von Wilke Events durchgeführt werden. 

Der Kunde hat sicherzustellen, dass Zufahrtswege, Stellflächen und Zugänge für die vereinbarten Transportfahrzeuge geeignet und frei zugänglich sind. 

Für Schäden an Grundstücken, Wegen, Gebäuden oder sonstigen Einrichtungen, die aufgrund ungeeigneter Zufahrts- oder Stellmöglichkeiten entstehen und vom Kunden zu vertreten sind, haftet der Kunde. 

7. Prüfung und Beanstandung 

Der Kunde hat die Mietgegenstände bei Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen. 

Erkennbare Mängel oder Schäden sind Wilke Events möglichst unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Stunden nach Übergabe, mitzuteilen. 

Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung anzuzeigen. 

Eine berechtigte Beanstandung wird von Wilke Events nach Möglichkeit durch Reparatur, Ersatz oder eine andere geeignete Lösung behoben. 

Die Verweigerung der Abnahme wegen unerheblicher Mängel ist ausgeschlossen. 

8. Selbstabholung 

Bei vereinbarter Selbstabholung kann ein gesonderter Preisnachlass gewährt werden. 

Der Kunde ist bei Selbstabholung selbst für den ordnungsgemäßen und geeigneten Transport verantwortlich. 

Die Mietgegenstände müssen entsprechend ihrer Größe, ihres Gewichts und ihrer Beschaffenheit in einem geeigneten Fahrzeug transportiert werden. 

Die Gegenstände sind während des Transports ausreichend gegen Verrutschen, Umkippen und sonstige Gefahren zu sichern. 

Der Kunde haftet für Schäden, die aufgrund eines unsachgemäßen Transports entstehen. 

9. Zusatzleistungen 

Auf- und Abbau, Vertragen und Einsammeln der Mietgegenstände, technische Betreuung, Veranstaltungsbetreuung sowie sonstige Zusatzleistungen sind nicht automatisch im Mietpreis enthalten. 

Diese Leistungen werden nur erbracht, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden, und können gesondert berechnet werden. 

10. Zahlungsbedingungen 

Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Übergabe der Mietgegenstände bzw. bei Erbringung der Leistung fällig. 

Wilke Events kann bei Neukunden oder bei größeren Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder Kaution verlangen. 

Bei Zeltvermietungen kann die Zahlung nach erfolgtem Aufbau bzw. entsprechend der individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig werden. 

Als Zahlungsmöglichkeiten stehen die jeweils von Wilke Events angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung. 

Eine Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe, Prüfung und Verrechnung bestehender Ansprüche zurückerstattet. 

11. Stornierung und Rücktritt durch den Kunden 

Eine Stornierung eines bereits bestätigten Auftrags muss schriftlich erfolgen. 

Bei einer Stornierung vor Beginn des Miet- oder Leistungszeitraums kann Wilke Events eine angemessene Stornogebühr verlangen, soweit Kosten entstanden sind oder ein Miet- bzw. Leistungsausfall eingetreten ist. 

Sofern individuell nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungskosten: 

 

bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 

50 % des vereinbarten Auftragswertes 

 

bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn 

60 % des vereinbarten Auftragswertes 

 

weniger als 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn 

90 % des vereinbarten Auftragswertes 

 

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

Wilke Events bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten. 

12. Zahlungsverzug 

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verzugszinsen. 

Wilke Events ist berechtigt, weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten geltend zu machen. 

13. Haftung und Umgang mit Mietgegenständen 

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände ab deren Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe an Wilke Events. 

Die Mietgegenstände sind sorgfältig und ausschließlich entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zu behandeln. 

Der Kunde haftet für Schäden, Verlust, Diebstahl und Untergang der Mietgegenstände, soweit er dies zu vertreten hat. 

Bei Beschädigung oder Verlust kann Wilke Events die erforderlichen Reparatur-, Reinigungs- oder Wiederbeschaffungskosten geltend machen. 

Zusätzlich kann für den Zeitraum, in dem ein Mietgegenstand aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Schadens nicht anderweitig vermietet werden kann, eine entsprechende Mietausfallentschädigung verlangt werden. 

Technische Störungen oder Beschädigungen sind Wilke Events unverzüglich mitzuteilen. 

Reparaturen an technischen Mietgegenständen dürfen ausschließlich durch Wilke Events oder durch von Wilke Events beauftragte Personen durchgeführt werden. 

14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht 

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Wilke Events aufrechnen. 

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt und gesetzlich zulässig ist. 

15. Außerordentliche Kündigung 

Wilke Events ist berechtigt, einen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. 

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn begründete Gefahr besteht, dass Mietgegenstände unsachgemäß verwendet, beschädigt, zweckwidrig eingesetzt oder entgegen vertraglicher Vereinbarungen genutzt werden. 

Bereits entstandene Ansprüche von Wilke Events bleiben von einer Kündigung unberührt. 

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn Wilke Events eine wesentliche vertragliche Leistung trotz angemessener Fristsetzung nicht erbringt und eine vertragsgemäße Erfüllung nicht mehr zu erwarten ist. 

16. Farb- und Produktabweichungen 

Geringfügige Abweichungen zwischen Abbildungen in Katalogen, Preislisten, auf Internetseiten oder sonstigen 

Werbematerialien und den tatsächlich gelieferten Mietgegenständen können technisch bedingt sein und stellen, soweit sie die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen, keinen Mangel dar. 

17. Foto- und Videoaufnahmen 

Wilke Events kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Fotos oder Videos von aufgebauten Mietgegenständen zu Dokumentations- und Werbezwecken erstellen. 

Dabei sollen grundsätzlich ausschließlich die von Wilke Events bereitgestellten Mietgegenstände bzw. deren Aufbau abgebildet werden. 

Personen, private Gegenstände oder sonstiges Eigentum des Kunden werden nicht gezielt aufgenommen. 

18. Reinigung und Rückgabe der Mietartikel 

Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und entsprechend der vereinbarten Vorgaben zurückzugeben. 

Mietartikel sind vollständig, sortiert und grundsätzlich gereinigt zurückzugeben, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 

Eine zusätzliche Endreinigung kann gegen Aufpreis durch Wilke Events durchgeführt werden. 

Bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder unsachgemäßer Behandlung können zusätzliche Reinigungskosten berechnet werden. 

19. Vermietung von Zelten 

Bei der Vermietung und Aufstellung von Zelten hat der Kunde sicherzustellen, dass der vorgesehene Aufstellort geeignet, ausreichend tragfähig und für die Anlieferung und Montage zugänglich ist. 

Der Aufstellort muss entsprechend der Art und Größe des Zeltes geeignet und möglichst eben sein. 

Der Kunde hat Wilke Events vor Beginn des Aufbaus über sämtliche auf dem Grundstück vorhandenen Leitungen, Kabel, Wasser-, Gas- oder sonstige Versorgungsleitungen sowie sonstige Hindernisse zu informieren. 

Für Schäden, die aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilter Leitungen, Kabel oder sonstiger Hindernisse entstehen, haftet der Kunde, soweit er dies zu vertreten hat. 

Der Kunde ist dafür verantwortlich, erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen des Grundstückseigentümers oder sonstige Genehmigungen Dritter rechtzeitig einzuholen, sofern diese nicht ausdrücklich von Wilke Events übernommen werden. 

Die vermieteten Zelte sind durch Wilke Events grundsätzlich nicht gegen Feuer-, Sturm- oder sonstige besondere Risiken versichert. 

Der Kunde hat während der Mietdauer für eine ordnungsgemäße Nutzung und Sicherung des Zeltes zu sorgen. 

Bei Sturm, Unwetter oder sonstigen gefährlichen Wetterbedingungen hat der Kunde unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Personen und Mietgegenständen zu treffen und Wilke Events zu informieren. 

Zeltplanen dürfen weder beschriftet, beklebt noch anderweitig verändert werden. 

Bauliche Veränderungen am Zelt oder Zeltgerüst sind nicht gestattet. 

20. Höhere Gewalt 

Kann Wilke Events aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, extremer Wetterbedingungen, Naturereignissen, unvorhersehbarer technischer Störungen oder anderer nicht zu vertretender Umstände eine Leistung nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, bestehen die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. 

Wilke Events wird den Kunden über entsprechende Umstände unverzüglich informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist. 

21. Schriftform 

Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit schriftlich erfolgen. 

Mündliche Nebenabreden werden erst durch entsprechende Bestätigung von Wilke Events verbindlich, soweit gesetzlich zulässig. 

22. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Wilke Events. 

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. 

23. Eigentum 

Sämtliche Mietgegenstände bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum von Wilke Events. 

Eine Veräußerung, Verpfändung, Weitervermietung oder sonstige Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Wilke Events nicht gestattet. 

24. Änderung der Geschäftsbedingungen 

Wilke Events behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Vertragsverhältnisse zu ändern oder anzupassen. 

Für bereits geschlossene Verträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen, soweit nicht gesetzlich zulässig etwas anderes vereinbart wird. 

25. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. 

26. Gültigkeit 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.05.2026 

Alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wilke Events werden mit Inkrafttreten dieser Fassung ersetzt. 

Wilke Events 

Veranstaltungstechnik · Eventausstattung · Vermietung · Eventservice 

Inhaber: Robert Wilke 

Anschrift: Am Aschenbach 16, 36119 Neuhof-Hauswurz 

Telefon: 0160 91797651 

E-Mail: info@wilke-events.de 

Stand: Mai 2026 

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